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Schwellenwerte-VO 2023 geht in die Verlängerung

Höhere Schwellenwerte (zumindest) bis Jahresende

Die Schwellenwerteverordnung 2023 soll bis 31. Dezember 2023 verlängert werden. Die entsprechende Verordnung wurde am 17. Mai von der Justizministerin unterschrieben. Zur Wirksamkeit der Verordnung bedarf es aber noch einer Zustimmung aller Bundesländer und nachfolgender entsprechender Publikation bis Ende Juni, damit nicht (erneut) eine Geltungslücke eintritt. Da die Verlängerung aber im Interesse aller Beteiligten liegt, ist davon auszugehen, dass dies rechtzeitig gelingen wird.

Die höheren Schwellenwerte für Vergabeverfahren (insbesondere die Direktvergabegrenze bei EUR 100.000) waren am Jahresanfang – wohl nicht ganz beabsichtigt –auf das gesetzlich vorgesehene “Normalniveau” zurückgefallen. Seit der Finanzkrise waren diese durch Verordnung immer wieder verlängert worden, um Auftragsvergaben zu erleichtern. Im Jahr 2022 geschah dies, aus welchen Gründen immer, nicht. Ab 1. Jänner 2023 galten daher kurzfristig zum ersten Mal seit vielen Jahren die eigentlich regulären gesetzlichen Schwellenwerte. 

Nach massivem Protest wurde dies mit der Schwellenwerteverordnung 2023 ab Februar zunächst befristet bis 30. Juni 2023 saniert. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass bis Jahresmitte evaluiert werden würde, ob über den 30. Juni hinaus eine weitere Verlängerung der Schwellenwerteverordnung erfolgen werde. Dies Entscheidung ist nun gefallen.

Wie der Leiter der Stabsstelle für Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz (BMJ) nunmehr ankündigt hat, wird die Schwellenwerteverordnung 2023 bis 31. Dezember 2023 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde am 17. Mai von der Justizministerin unterschrieben. Zur Wirksamkeit der Verordnung bedarf es aber noch einer Zustimmung aller Bundesländer zur Verlängerung und nachfolgender entsprechender Publikation bis Ende Juni, damit nicht (erneut) eine Geltungslücke eintritt. Da die Verlängerung aber im Interesse aller Beteiligten liegt, ist davon auszugehen, dass dies rechtzeitig gelingen wird. 

Auch über den 30. Juni hinaus dürfte es daher zumindest bis Jahresende bei folgenden Schwellenwerten bleiben, wobei eine weitere Verlängerung über 2023 hinaus durchaus wahrscheinlich ist:

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