Neue Vorschriften für Werbung und sonstige Kommunikation über Wertpapiere
Dass der Erstellung von Wertpapierprospekten für öffentliche Wertpapierangebote besonderes juristisches Augenmerk zu widmen ist, ist in Kapitalmarktkreisen hinlänglich bekannt. Insbesondere beim Retailvertrieb gibt es aber neben dem Wertpapierprospekt oft weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit der Platzierung erstellt werden.
Sofern diese darauf darauf abstellen, den potenziellen Erwerb von Wertpapieren gezielt zu fördern, handelt es sich um “Werbung” im Sinne der Prospektverordnung, die zusammen mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979 detaillierte Anforderungen an Werbung stellt. Darauf soll auch deshalb besonders hingewiesen werden, weil an der Erstellung von Werbeunterlagen mitunter nicht derselbe (rechtskundige) Personenkreis wie bei Wertpapierprospekten mitwirkt.
Der beigeschlossene Client Alert fasst die wichtigsten Regeln für Werbung auf zwei Seiten kompakt zusammen.
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