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Unionsmarken und der Brexit – Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, besteht seit dem Brexit am 31.1.2020 zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU nach wie vor keine Einigkeit über die künftigen Beziehungen nach dem Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020 (Stichwort “No-deal-Brexit”).

Die gute Nachricht ist, dass zumindest betreffend die bislang gemeinschaftlich einheitlichen Markenrechte mittels der Unionsmarke bereits Klarheit besteht, und dass die diesbezüglich festgelegten Regelungen für die Zeit ab dem 1.1.2021 aller Voraussicht nach auch unabhängig von dem Ausgang des Konflikts über einen “Deal” bestehen bleiben werden.

Um mehr zu erfahren, öffnen Sie bitte das beigeschlossene Dokument.

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