EU-Schwellenwerte 2026/2027 veröffentlicht
In regelmäßigen Abständen werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der Europäischen Union überprüft beziehungsweise angepasst. Nach Ablauf des aktuellen Intervalls (2024/2025) ist dies mit dem kommenden Jahr nun wieder der Fall. Die Werte waren bereits im Vorfeld bekannt und wurden kürzlich in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 offiziell veröffentlicht.
Demnach gelten (unbeschadet der noch bis März 2026 gültigen österreichischen SchwellenwerteVO) ab dem 1.1.2026 EU-weit folgende Schwellenwerte:
Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 |
| Bauleistungen | EUR 5.404.000 | EUR 5.538.000 |
| Liefer-und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörde = zentrale öffentliche Auftraggeber) | EUR 140.0001 | EUR 143.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber) | EUR 216.000 | EUR 221.000 |
Laut aktuellem Entwurfsstand der österreichischen Vergaberechtsnovelle wird hinsichtlich der Direktvergabegrenze (derzeit EUR 143.000) auf diesen Wert Bezug genommen; faktisch dürfte die Direktvergabegrenze damit ab kommenden Jahr auf EUR 140.000 sinken.
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 |
| Bauleistungen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obereund oberste Bundesbehörden) | 432.000 EUR | 443.000 EUR |
Konzessionen (2014/23/EU)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 |
| Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR |
Nachstehend die Links zu den Delegierten Verordnungen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502150
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502151
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502152
- Laut aktuellem Entwurfsstand der österreichischen Vergaberechtsnovelle wird hinsichtlich der Direktvergabegrenze (derzeit EUR 143.000) auf diesen Wert Bezug genommen; faktisch dürfte die Direktvergabegrenze damit ab kommenden Jahr auf EUR 140.000 sinken. ↩︎
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