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Vergaberecht – Neue Schwellenwerte ab 1.1.2018

Ab dem 1.1.2018 treten für Vergabeverfahren neue Schwellenwerte in Kraft. Diese wurden nun am 19.12.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 337) veröffentlicht.

Für klassische Bauaufträge und solche im Sektorenbereich steigt der Schwellenwert von 5.225.000 auf 5.548.000 Euro. Für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt der Schwellenwert bei nunmehr 221.000 Euro. Im Sektorenbereich gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ein Schwellenwert von 443.000 Euro (vorher: 418.000 Euro). Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden steigt der Schwellenwert von 135.000 Euro auf 144.000 Euro an.

Eine Übersicht über die ab 1.1.2018 geltenden Schwellenwerte finden Sie im angehängten Client Alert.

Für die Beantwortung von ergänzenden Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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