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Wolf Theiss Breakfast: Die neue Know-how-Novelle bietet verbesserten Schutz vor Geheimnisverrat und Wirtschaftsspionage

„Bisher war der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ein lediglich rudimentär geregelter Rechtsbereich“, erklärt Georg Kresbach, Partner, Leiter IP/IT, beim heutigen Wolf Theiss Breakfast. “Unternehmen investieren große Summen in die Entwicklung ihrer Produkte, Mitarbeiter und Marktstrategien. Ist das Know-how eines Unternehmens nicht ausreichend geschützt, kann ein Verrat im schlimmsten Falle existenzbedrohend sein“, so Kresbach. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen würde nun erstmals europaweit vereinheitlicht.

Neu sind z.B. verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen. „Musste ein geschädigter Unternehmer bislang bei Gericht alles auf eine Karte setzen, indem er alle Informationen rund um das Geheimnis auch gegenüber dem Verfahrensgegner, also dem Verletzter des Geheimnisses, offenlegen musste, ist mit der neuen Novelle die Verletzung nur dem Gericht zu melden“, so Roland Marko, Partner, IP/IT. Das Gericht könne nicht nur die Öffentlichkeit vom Verfahren ausschließen, sondern die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses auch gegenüber dem (vermeintlichen) Verletzer zunächst verhindern. Daher sei damit zu rechnen, dass betroffene Unternehmen nun nicht mehr den Gang zum Gericht scheuen.

Mit der neuen Novelle werden aber auch die Betriebe selbst verstärkt in die Pflicht genommen: Ab 2019 müssen Unternehmen präventiv mehr Sorgfalt walten lassen und ihr Know-how besser schützen als zuvor. Sie haben auf vertraglicher (z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen, Konkurrenzklauseln), organisatorischer (Dokumentation von Geschäftsgeheimnissen) und technischer Ebene (Zugangsbeschränkungen, Verschlüsselungen) Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Denn nur diejenigen Informationen, für die entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, fallen unter den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dies gilt im Übrigen auch rückwirkend, also auch für solche Informationen, die bisher als Geschäftsgeheimnis betrachtet wurden.

Rechtsschutzmaßnahmen sehen die Möglichkeit der Beschlagnahme oder Herausgabe rechtsverletzender Produkte sowie Schadenersatzzahlungen an den Geheimnisinhaber vor. Auch der erstmals gesetzlich definierte Begriff des Geschäftsgeheimnisses wird als Fortschritt der neuen Novelle gewertet.

Mit der  Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 8.6.2016 soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen erstmals europaweit vereinheitlicht und Unternehmen besser vor Geheimnisverrat und Wirtschaftsspionage geschützt werden. In Österreich steht die Umsetzung dieser Richtlinie durch eine Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unmittelbar bevor, die Novelle soll dem Vernehmen nach am 1.2.2019 in Kraft treten.

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