Am 22.3.2020 ist das "2. COVID-19-Gesetz" in Kraft getreten.
Als Sammelgesetz zur Änderung oder Neuerlassung einer Reihe von Gesetzen hat es vor allem Erleichterungen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten gebracht, in denen Bürger, Behörden und Justiz durch die aktuelle COVID-19-Krise belastet sind. Über diese geplanten Änderungen haben wir bereits am 20.3.2020 einen informativen Newsletter veröffentlicht.
Teil des 2. COVID-19-Gesetzes war ein neues "Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes". Dieses Gesetz soll nun, nicht einmal zwei Wochen nach dessen Inkrafttreten, bereits rückwirkend mit 22.3.2020 adaptiert werden. Ein entsprechender Antrag wurde am 3.4.2020 im Nationalrat eingebracht.
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