Das 4. COVID-19-Gesetzespaket – das unter anderem Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens umfasst – ist in Kraft getreten.
Mit den beschlossenen Sonderbestimmungen werden nunmehr – in Verbesserung der vorhergehenden Sonder-Regelungen zur Fristverlängerung – (erneut) Änderungen für die Fristen im Bereich des Vergabewesens vorgesehen.
Um mehr zu erfahren, öffnen Sie bitte das beigeschlossene Dokument.